Antwort: In den allermeisten Fällen müssen Sie überhaupt nicht klagen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir die Händler von den Vorteilen einer schnellen außergerichtlichen Einigung überzeugen.
Antwort: Diese Frage drängt sich auf, da bestimmte Reiseveranstalter tatsächlich Provisionen von den Händlern kassieren! Trotzdem ist es nach eindeutiger Rechtsprechung leider nicht möglich, die deutschen Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen.
Antwort: Ja. Wir haben uns voll auf diesen Bereich spezialisiert. Wir konnten bereits zahlreiche Fälle für unsere Mandanten von Deutschland aus sehr erfolgreich lösen. Dabei machen wir uns unsere hauseigene Übersetzungsabteilung sowie unsere guten Kontakte in die Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai zunutze.
Antwort: Nein. Sie müssen nicht in die Kanzlei kommen. Gerne beraten wir Sie ausführlich am Telefon. Auch alle weiteren Schritte lassen sich problemlos telefonisch, per Fax oder per E-Mail regeln!
Antwort: Zunächst nehmen wir in Ihrem Namen schriftlich Kontakt mit dem Händler auf und informieren ihn über die Rechtslage. So können wir die Händler sehr rasch dazu bewegen, entweder den Kaufvertrag zu stornieren oder eine deutliche Preisminderung zu gewähren.
Antwort: Wir benötigen v. a. Angaben darüber, bei welchem Händler Sie die Ware erworben haben, die Rechnung für die Ware und Informationen über ggf. geleistete Anzahlungen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übermitteln Sie uns bitte den Namen der Versicherung sowie die Versicherungsnummer.
Antwort: Ja. In aller Regel übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung (bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung) die Kosten für unseren Service!
Antwort: Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in aller Regel die Kosten. Falls nicht, benötigen wir erste Informationen zu Ihrem Fall, da sich unsere Vergütung nach dem Gegenstandswert richtet.
Antwort: Meist können wir eine deutliche Preisminderung für Sie erzielen. In vielen Fällen ist es sogar möglich, den Vertrag gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu stornieren. Sie erhalten also einen Großteil des Kaufpreises bzw. Ihrer Anzahlung zurück.
Antwort: In aller Regel sind die Händler an einer schnellen außergerichtlichen Regelung interessiert, so dass der Fall innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden kann!
Mo. bis Fr. 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Rechtsanwältin Laura Aschenbrenner
Regensburger Straße 67 • D-90478 Nürnberg
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