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Häufige Fragen

zum Teppichkauf und Schmuckkauf im Urlaub

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Rechtliche Fragen

Muss ich in Deutschland klagen oder im entsprechenden Urlaubsland?

 

Antwort: In den allermeisten Fällen müssen Sie überhaupt nicht klagen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir die Händler von den Vorteilen einer schnellen außergerichtlichen Einigung überzeugen.

 

 

Kann ich den Reiseveranstalter verklagen?

 

Antwort: Diese Frage drängt sich auf, da bestimmte Reiseveranstalter tatsächlich Provisionen von den Händlern kassieren! Trotzdem ist es nach eindeutiger Rechtsprechung leider nicht möglich, die deutschen Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen.

Kann ein deutscher Anwalt den Fall überhaupt lösen?

 

Antwort: Ja. Wir haben uns voll auf diesen Bereich spezialisiert. Wir konnten bereits zahlreiche Fälle für unsere Mandanten von Deutschland aus sehr erfolgreich lösen. Dabei machen wir uns unsere hauseigene Übersetzungsabteilung sowie unsere guten Kontakte in die Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai zunutze.

Fragen zum weiteren Ablauf

Ist zur Beauftragung ein persönlicher Termin notwendig?

 

Antwort: Nein. Sie müssen nicht in die Kanzlei kommen. Gerne beraten wir Sie ausführlich am Telefon. Auch alle weiteren Schritte lassen sich problemlos telefonisch, per Fax oder per E-Mail regeln! 

Welche Schritte werden eingeleitet?

 

Antwort: Zunächst nehmen wir in Ihrem Namen schriftlich Kontakt mit dem Händler auf und informieren ihn über die Rechtslage. So können wir die Händler sehr rasch dazu bewegen, entweder den Kaufvertrag zu stornieren oder eine deutliche Preisminderung zu gewähren.

Welche Informationen bzw. Unterlagen muss ich zusammenstellen?

 

Antwort: Wir benötigen v. a. Angaben darüber, bei welchem Händler Sie die Ware erworben haben, die Rechnung für die Ware und Informationen über ggf. geleistete Anzahlungen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übermitteln Sie uns bitte den Namen der Versicherung sowie die Versicherungsnummer. 

Fragen zu den Kosten

Zahlt das meine Rechtschutzversicherung?

 

Antwort: Ja. In aller Regel übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung (bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung) die Kosten für unseren Service!

Welche Kosten entstehen mir durch diesen Service?

 

Antwort: Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in aller Regel die Kosten. Falls nicht, benötigen wir erste Informationen zu Ihrem Fall, da sich unsere Vergütung nach dem Gegenstandswert richtet. 

Kann ich ein erfolgsabhängiges Honorar mit Ihnen vereinbaren?

 

Antwort: Erfolgsabhängige Honorare sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte übermitteln Sie uns die Eckdaten zu Ihrem Fall vorab, so dass wir eine erste Einschätzung vornehmen können.

Fragen zu den Erfolgsaussichten

Was können Sie für mich rausholen?

 

Antwort: Meist können wir eine deutliche Preisminderung für Sie erzielen. In vielen Fällen ist es sogar möglich, den Vertrag gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu stornieren. Sie erhalten also einen Großteil des Kaufpreises bzw. Ihrer Anzahlung zurück.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Falles?

 

Antwort: In aller Regel sind die Händler an einer schnellen außergerichtlichen Regelung interessiert, so dass der Fall innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden kann!

Wann bekomme ich mein Geld wieder?

 

Antwort: Die meisten Händler sind ebenfalls an einer schnellen außergerichtlichen Regelung interessiert. Nach einer Einigung erhalten Sie Ihr Geld innerhalb kurzer Zeit wieder auf Ihr Konto.