In die Falle beim Schmuckkauf oder Teppichkauf getappt?
Mit uns bekommen Sie Ihr Geld von den Händlern wieder!
Urlauber, die viel Geld für den Kauf von völlig überteuertem Schmuck oder für teure Teppiche in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai ausgeben, sind keine Seltenheit. Viele Urlauber werden bei Pauschalreisen gezielt zu Verkaufsveranstaltungen sog. Goldschmiede oder Teppichknüpfer gelockt. Mit uns können Sie Ihren Schaden begrenzen.
Ihre Chancen stehen sehr gut!
Beim Schmuckkauf und Teppichkauf in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai wird oft nur eine Anzahlung geleistet. Wollen die entsprechenden Händler an den Restbetrag kommen, müssten sie ihre Ansprüche in Deutschland durchsetzen. Eine solche Klage können wir verhindern.
Durch eine außergerichtliche Einigung mit den Schmuckhändlern oder den sog. Teppichmanufakturen können wir Preisreduzierungen oder gar die vollständige Stornierung des Kaufvertrags erreichen – und zwar unabhängig davon, ob Sie den Schmuck oder die Teppiche schon haben oder nicht.
Teppichhändler und Schmuckhändler erkennen schnell, ob sie es mit erfahrenen Juristen zu tun haben.
Aufgrund der Vielzahl der von uns bearbeiteten Fälle kennen wir die typischen Vorgehensweisen der meisten Händler sehr genau und können die für Sie günstigste Strategie verfolgen und so die bestmögliche Lösung erzielen.
Um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai zu vermeiden, versuchen wir die Fälle außergerichtlich zu klären. Bei kluger Vorgehensweise ist eine Lösung meist innerhalb weniger Wochen möglich, v.a. weil auch die jeweiligen Händler ihren Aufwand minimieren wollen.
Auch Sie haben gute Chancen!
Der internationale Verbraucherschutz folgt europäischen Standards, so dass bei Verkaufsveranstaltungen in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai ein Widerrufsrecht gilt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht von Deutschland aus effektiv durchzusetzen. Fast immer können wir die Händler trotz vollständiger Zahlung schnell für eine außergerichtliche Lösung gewinnen. Ihren Schaden können wir also in jedem Fall deutlich minimieren.
Mo. bis Fr. 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Rechtsanwältin Laura Aschenbrenner
Regensburger Straße 67 • D-90478 Nürnberg
anwalt@schmuckkauf-tuerkei.de • anwalt@tuerkei-teppichkauf.de